Der Gesetzgeber hat den Cannabis-Konsum in einem gesetzlich festgelegten Rahmen legalisiert.
Für uns ist dabei vor Allem von Interesse, ob der Anbau von Cannabispflanzen in Kleingärten künftig erlaubt ist.
Der Anbau ist zum Einen in sogenannten Anbauvereinigungen erlaubt. Dabei handelt es sich um juristische Personen in Form eines Vereins oder Genossenschaft. Juristische Personen können jedoch keine Kleingärtner im Sinne des Bundeskleingartengesetzes sein. Eine Verpachtung von Kleingärten an sie kommt – auch nach den mit der Stadt Frankenthal geschlossenen Pachtverträgen - daher nicht in Betracht.
Zum anderen ist nach dem Gesetz jeder volljährigen Person an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen erlaubt. Ob dieser Anbau auch in Kleingärten erfolgen kann, war streitig. In den Erläuterungen zum Gesetz heißt es:
„Der Begriff der Wohnung im Sinne dieses Gesetzes umfasst alle privaten Wohnzwecken gewidmeten Räumlichkeiten einschließlich Gärten, Kleingärten, Wochenendhäusern, Ferienwohnungen und Ähnliches.“
Der deutsche Hanfverband meint, dass damit der Anbau in Kleingärten allgemein erlaubt ist.
Das Bundesgesundheitsministerium hat jedoch jetzt klargestellt, dass damit nur die Kleingärten gemeint sind, die zu Wohnzwecken genutzt werden dürfen (weil sie mit Bestandsschutz schon vor 1983 so genutzt wurden). Solche Kleingärten gibt es im Bereich des Stadtverbandes Frankenthal nicht.
Damit kommt ein Anbau von Cannabispflanzen in unseren Kleingärten nicht in Betracht.
Frankenthal, den 11.06.2024
An die Vereine Rosengarten, Sonnenbad, Mörscher Weiden, FGF Flomersheim
Veranstaltungen |
Vorsitzender des Stadtverbands:
Jochen Wingerter
Postadresse:
Am Rosengarten 1
67227 Frankenthal
E-Mail: Stadtverband-Frankenthal@t-online.de
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